Kursinhalte und Teilnahmevoraussetzungen
zum
Abschluss der Fachlehrerausbildungen
In Verbindung mit einem
staatlich zugelassenem Fernunterrichtswerk bilden wir Sie in vier Präsenzseminaren
(Textverarbeitung) bzw. in drei Präsenzseminaren (Kurzschrift) zum/zur Lehrer(in)
für Textverarbeitung
bzw. zum/zur Lehrer(in) für Kurzschrift aus.
Zu Beginn der Ausbildung brauchen Sie folgende Grundkenntnisse:
-
Im Ausbildungsgang Textverarbeitung: Textvorlagen
sollten Sie mit mindestens 160 Anschlägen pro Minute erfassen
können (10-Finger-Tastschreiben) und die Schreib- und Anordnungsregeln der
Norm DIN 5008 kennen. Sie sollten Grundkenntnisse in der Arbeit am PC haben.
-
Im Ausbildungsgang Kurzschrift: Sie müssen sich in der Unterstufe der DEK
(der Verkehrsschrift) auskennen. Idealerweise bringen Sie auch Kenntnisse in der Oberstufe mit. Sie sollten etwa 120 Silben pro Minute stenografieren können.
Da beide Fernstudiengänge in digitaler Form durchgeführt werden, ist
ein Internetzugang sowie ein persönliches E-Mail-Konto Teilnahmevoraussetzung.
Die Ausbildung dauert für jedes Fach etwa zwölf Monate.
Zur staatlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn
Sie
-
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
-
mindestens das Abschlusszeugnis der Realschule oder ein als gleichwertig
anerkanntes Zeugnis vorweisen können,
-
eine einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
abgeschlossen haben ODER eine mindestens fünfjährige entsprechende
Tätigkeit nachweisen können ODER
- Student(in)
oder Hochschulabsolvent(in) sind.
-
Bei der Meldung zur Prüfung ist
nachzuweisen, dass
Sie sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben. Dazu ist die Teilnahme
an den Präsenzseminaren erforderlich. Ferner müssen Sie zum Zeitpunkt
der Prüfungszulassung mindestens zehn der zwölf Fernlehrbriefe des Studienmaterials
zur Korrektur eingesandt haben.
-
Sofern Sie nicht hauptberuflich Lehrer oder Lehramtsanwärter sind,
müssen Sie ausreichende Unterrichtserfahrung nachweisen. Dies kann geschehen,
indem Sie einige Stunden im Unterricht eines erfahrenen
Kollegen hospitieren.
Details zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Falls Sie eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, können
Sie (anstelle der staatlichen Prüfung) eine institutseigene Prüfung als Unterrichts- oder Übungsleiter
ablegen.
Weitere Auskünfte
finden Sie im Infoblatt
Textverarbeitung bzw. im Infoblatt
Kurzschrift.
Unsere Geschäftsstelle erreichen
Sie unter:
Ausbildungsinhalte:
Zur Ausbildung zum Lehrer der Textverarbeitung/IT gehören einerseits
pädagogisches und methodisches "Handwerkszeug" des Fachlehrers, andererseits
die gründliche Kenntnis der Techniken der Textverarbeitung in
Theorie und Praxis:
-
Einblick in die allgemeine Pädagogik
- Praxis des Textverarbeitungsunterrichts
(Fachdidaktik, Methodik)
-
Grundlagen der Informationsverarbeitung
-
Umgang mit dem Computer: Hardware, Software (für Textverarbeitung,
Tabellenkalkulation, Präsentationstechniken)
-
Gestaltung von Dokumenten (Layout)
-
Arbeitserleichterung durch Textorganisation
(Bausteinverwaltung, Serienbriefe etc.)
-
Textverarbeitung unter den Gesichtspunkten von Sprache, Umweltschutz und
Arbeitsmedizin
-
Texterfassung bis zu 240 Anschlägen je Minute
Zur Ausbildung zum Lehrer der Kurzschrift gehören einerseits
pädagogisches und methodisches "Handwerkszeug" des Fachlehrers, andererseits
die gründliche Kenntnis der Deutschen Einheitskurzschrift in Theorie
und Praxis:
-
Einblick in die allgemeine Pädagogik
- Praxis des Kurzschriftunterrichts
(Fachdidaktik, Methodik)
- Allgemeine
Kurzschriftlehre (Grundlagen für den Bau von Kurzschriftsystemen)
-
Einblick in die Entwicklung der Kurzschrift von der Antike bis heute
(Kurzschriftgeschichte)
- Stenografische
Systemtheorie
-
Exakte Kenntnis der DEK-Verkehrsschrift,
Beherrschung der Eilschrift und Einblick in die Redeschrift
-
Kurzschriftliche Texterfassung in
einer Geschwindigkeit von 150 Silben je Minute
Anmeldung:
Ausbildungsvertrag Textverarbeitung
Die
Anmeldeunterlagen zum Fach Kurzschrift (Seminare, Fernstudium)
sind ab Mitte 2015 herunterladbar.